Bratendünste, Kochdampf, hartnäckige Gerüche – wer täglich kocht, kennt das Problem. Die Klarstein Eleonora 90 räumt damit auf: Der Schräghaube mit 452 m³/h Abluftleistung entweicht nichts, was in der Küche nichts zu suchen hat. Das schräge Frontglas aus schwarzem Sicherheitsglas oder Edelstahl setzt dabei einen klaren Designakzent – modern, aufgeräumt, ohne Schnörkel.
Die Abluftleistung von 452 m³/h bei maximal 59 dB sorgt dafür, dass die Haube auch auf höchster Stufe nicht zum Störfaktor wird. Die schräge Bauform leitet den Luftstrom direkt zu den Filtern – effektiv unabhängig von der Einbauhöhe. Das integrierte LED-Licht beleuchtet die Kochstelle gleichmäßig, und das Touch-Bedienfeld lässt sich mit einer leichten Berührung einstellen – Leistungsstufe oder Beleuchtung, ganz nach Bedarf.
Der Aluminium-Fettfilter lässt sich einfach in der Spülmaschine reinigen – kein mühsames Schrubben, kein teurer Filtertausch. Das LED-Licht überzeugt durch lange Lebensdauer und einen deutlich niedrigeren Stromverbrauch im Vergleich zu klassischen Halogenlampen. Mit der Energieeffizienzklasse A++ gehört die Eleonora 90 zu den sparsamsten Hauben ihrer Klasse: nur 10 kWh pro Jahr Energieverbrauch.
Besonders gut geeignet für kleine bis mittelgroße Küchen mit Standardraumhöhen. Das Schrägdesign wirkt zeitgemäßer als ein klassischer Kaminhaubeneinsatz – und ist bei Küchenrenovierungen eine beliebte Wahl als Ersatz für ältere Modelle.
Hol dir die Klarstein Eleonora 90 und koch künftig in frischer Luft – leistungsstark, leise und mit dem richtigen Auftritt für jede moderne Küche.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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