Die Vollkassettenmarkise mit Sichtschutz und geringem Geräuschpegel bietet eine hervorragende Lösung für Ihren Outdoor-Bereich, sei es auf Ihrer Terrasse, Ihrem Balkon oder in Ihrem Garten. Mit einem Fokus auf Qualität und Preis-Leistungs-Verhältnis bietet diese Markise eine Reihe von Vorteilen. Die Markise ist mit einer Vollkassette ausgestattet, die das Markisentuch und die Mechanik vollständig schützt, wenn die Markise eingefahren ist. Dies gewährleistet eine lange Lebensdauer und hält die Markise in einem tadellosen Zustand. Die Markise wurde so konzipiert, dass sie beim Ein- und Ausfahren kaum Geräusche verursacht.
Dies sorgt für eine ruhige und entspannende Umgebung auf Ihrer Terrasse oder Ihrem Balkon. Die Markise ist aus strapazierfähigen Materialien gefertigt, die den Elementen standhalten. Das Markisentuch ist UV-beständig und wetterfest, während die Mechanik präzise und langlebig ist. Die Markise kann manuell oder elektrisch gesteuert werden, je nach Ihren Vorlieben und Bedürfnissen. Die elektrische Option kann mit einer Fernbedienung oder einem Smart-Home-System verbunden werden. Die Markise ist in verschiedenen Größen und Farben erhältlich, um sich Ihren individuellen Anforderungen und Ihrem Geschmack anzupassen. Sie können sicher sein, dass sie zu Ihrem bestehenden Design passt. Diese Vollkassettenmarkise bietet ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Sie erhalten eine hochwertige Markise mit vielen Funktionen zu einem wettbewerbsfähigen Preis.
Technische Daten:
Vorteile:
Lieferumfang:
Lieferung gut verpackt im Holzrahmen. Lieferung frei Bordsteinkante.
Achtung: Markisen sind ein Sonnenschutz und nicht als dauerhafter Regenschutz verwendbar. Diese sind bei Sturm und Wind zwingend einzufahren. Die Befestigung einer Markise ist so vielfältig wie die Wandart an der diese montiert wird. Es ist deshalb zwingend erforderlich vor der Befestigung die richtige Befestigungsart vom Fachmann prüfen zu lassen und diese entsprechend den Gegebenheiten vor Ort anzupassen.
Artikel gehört zur Kategorie: Markisen & Sichtschutz
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Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
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Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.