Wein und Käse verdienen die gleiche Sorgfalt – die Klarstein El Dorado vereint beides in einem eleganten Gerät. Der 2-in-1-Weinkühlschrank und Käse-Aufbewahrungsschrank mit 89 Litern Volumen und Platz für 38 Flaschen hält deine Weine auf der idealen Lager- und Serviertemperatur und bewahrt deinen Käse frisch und aromatisch – alles in einem stilsicheren Standgerät.
Zwei unabhängige Temperaturzonen ermöglichen die gleichzeitige Lagerung unterschiedlicher Weinsorten: Der obere Bereich kühlt auf 5–10 °C für Weiß- und Roséweine, der untere Bereich hält 10–18 °C für Rotweine und zur Langzeitlagerung. Vier ausziehbare Buchenholzregale tragen bis zu 38 Standardflaschen (0,75 l, 31 cm) schonend und geben dem Innenraum ein hochwertiges Erscheinungsbild. Drei Käseschubladen mit Schneidebrett machen das Gerät zum vollwertigen Genuss-Center.
UV-Schutzglas an der Panoramatür hält schädliches Licht fern, das Tannine und Aromen abbaut. Der eingebaute Aktivkohlefilter nimmt Fremdgerüche auf, damit sich Wein- und Käsearomen nicht vermischen. Die Anti-Vibrations-Lagerung schützt den Bodensatz gereifter Weine. Ein Türschloss sichert deine Sammlung zusätzlich ab.
Warum die Klarstein El Dorado? Wer Wein und Käse unter einem Dach lagern möchte, ohne auf Design zu verzichten, findet hier die ideale Lösung. Präzise Temperaturkontrolle, Buchenholz-Regale und ein Touchpanel, das jeder auf Anhieb versteht – kompromisslos für Genießer.
Hol dir die Klarstein El Dorado und gönn deiner Sammlung die Bedingungen, die sie verdient.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.