Wein und Zigarren verdienen die gleiche Sorgfalt – die Klarstein El Dorado vereint beides in einem eleganten Gerät. Die 2-in-1-Kühlschrank- und Humidor-Kombination mit 89 Litern Volumen hält deine Weinflaschen auf exakt der richtigen Temperatur und bewahrt deine Zigarren bei optimaler Feuchtigkeit – alles in einem kompakten, hochwertigen Möbelstück.
Zwei unabhängige Temperaturzonen ermöglichen die gleichzeitige Lagerung unterschiedlicher Weine: Der obere Bereich kühlt auf 5–10 °C, ideal für Weiß- und Roséweine zur Serviertemperatur. Der untere Bereich hält 10–18 °C für Rotweine und Langzeitlagerung. Vier Schubladen aus Zedernholz mit eingebautem Hygrometer sorgen dafür, dass Zigarren stets bei der richtigen Luftfeuchtigkeit ruhen. Bis zu 9 Weinflaschen (Standardformat 0,75 l) finden auf den 3 Ablagefächern Platz – bei Nutzung beider Zonen bis zu 33 Flaschen.
Das Glasdisplay mit weißer LED-Innenbeleuchtung macht jede Flasche zur Dekoration. Das Touchscreen-Bedienfeld lässt sich ohne Vorkenntnisse bedienen und ist leicht zu reinigen. Energieeffizienzklasse F.
Warum die Klarstein El Dorado? Wer Wein und Zigarren unter einem Dach lagern möchte, ohne auf Design zu verzichten, findet hier die ideale Lösung. Klare Temperaturkontrolle, Zedernholz-Flair und ein Touchpanel, das jeder auf Anhieb versteht – kompromisslos für Genießer.
Hol dir die Klarstein El Dorado und gönn deiner Sammlung die Bedingungen, die sie verdient.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.