Feuchtigkeitsschäden in Lagerhallen, auf Baustellen oder nach Wasserschäden entstehen schnell – der Klarstein DuraDry Industrieentfeuchter hält dagegen. Mit einer Tageskapazität von 50–100 Litern entzieht er selbst großen Gewerbeflächen, Kellern und Bauprojekten konsequent die Feuchtigkeit – rund um die Uhr, ohne Unterbrechung.
Der kontinuierliche Kondensatablauf per Schlauch macht manuelles Leeren überflüssig: Der DuraDry arbeitet unbeaufsichtigt, solange er gebraucht wird. Der integrierte Hygrostat regelt den Betrieb automatisch auf den eingestellten Zielwert – so läuft das Gerät nur, wenn es tatsächlich nötig ist. Das Gehäuse aus pulverbeschichtetem Stahl oder Edelstahl ist für raue Baustellenbedingungen ausgelegt und widersteht Staub, Spritzwasser und mechanischer Beanspruchung.
Ob Sanierung nach Hochwasser, aktives Bauprojekt oder dauerhafter Einsatz im Lebensmittellager: Der Klarstein DuraDry schützt Materialien und Bausubstanz zuverlässig vor Folgeschäden durch überhöhte Luftfeuchtigkeit. Robuste Rollen ermöglichen den schnellen Standortwechsel innerhalb des Gebäudes.
Setz auf professionelles Entfeuchten – hol dir den Klarstein DuraDry und schütze dein Gebäude, dein Lager oder deine Baustelle dauerhaft vor Feuchtigkeitsschäden.
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Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.