Wasser kocht schneller, Saucen gelingen präziser – das Klarstein DualTone Hybrid Induktionskochfeld mit 7.200 W Gesamtleistung macht den Unterschied spürbar. Induktion heizt direkt im Topfboden, nicht in der Luft: keine Wärmeverluste an die Umgebung, kein Warten, und der Bereich rund ums Kochgeschirr bleibt kalt.
Vier Kochzonen plus eine großzügige Flex-Zone (385 × 200 mm, max. 3.600 W) geben dir Platz für jeden Topf – ob kleines Stieltöpfchen oder große Bräter. Die Boost-Funktion ruft sofort die maximale Leistung ab, wenn es schnell gehen muss. Neun Leistungsstufen und eine präzise Temperaturregelung liefern Ergebnisse, wie man sie aus der Profiküche kennt. Kochen geht damit bis zu 50 % schneller als auf einem Gasherd.
Das Touch-Sensorfeld mit Schieberegler reagiert auf leichte Berührungen und lässt sich genauso einfach abwischen wie die gehärtete Glasoberfläche darunter – keine Knöpfe, keine Fugen, kein Schmutz, der sich festsetzt. Das LED-Display zeigt Temperatur, Leistungsstufe und den Countdown des Timers auf einen Blick. Ein Kindersicherheitsschloss und der automatische Sicherheitsabschalter machen das Kochfeld besonders alltagstauglich in Haushalten mit Kindern.
Eingebaut in die Küchenzeile oder als eigenständige Lösung in einer Mietwohnung – die DualTone Hybrid fügt sich in jede Küche ein, ohne eine Gasleitung zu benötigen. CE- und EMC-zertifiziert, 220–240 V~, 50/60 Hz.
Hol dir die Klarstein DualTone Hybrid – mehr Leistung, mehr Kontrolle, weniger Wartezeit am Herd.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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