Feuchte Wände, Schimmelflecken im Bad, muffiger Geruch im Keller – der Klarstein HumiClear setzt dem ein Ende. Der Luftentfeuchter entzieht der Raumluft bis zu 16 l Feuchtigkeit pro Tag und schützt so Wände, Böden und die Gesundheit deiner Familie zuverlässig das ganze Jahr über.
Die bewährte Kondensationstechnologie arbeitet kontinuierlich und effizient: Die Luft wird über den Kompressor geführt, Feuchtigkeit kondensiert und sammelt sich im Wassertank – trockene Wände, kein Schimmel, saubere Luft. Ist der Tank voll, schaltet sich das Gerät automatisch ab und verhindert so ein Überlaufen, auch wenn du gerade nicht zu Hause bist.
Der integrierte Hygrostat misst die Luftfeuchtigkeit kontinuierlich und startet oder stoppt die Entfeuchtung automatisch, sobald der gewünschte Zielwert erreicht ist. Eine vorgeschaltete Luftfiltration schützt den Kompressor vor Staubablagerungen und sorgt für eine längere Lebensdauer.
Der HumiClear eignet sich überall dort, wo Feuchtigkeit zum Problem wird: im Wohnzimmer, Badezimmer, Keller, in der Waschküche, Garage oder im Neubau während der Trocknungsphase. Eine Luftfeuchtigkeit von 45–55 % gilt als optimal für die Atemwege und beugt Atemwegserkrankungen wirksam vor. Der integrierte HEPA-Filter reinigt die Luft zusätzlich, und per WiFi lässt sich der HumiClear bequem per App steuern und überwachen – auch von unterwegs.
Hol dir den Klarstein HumiClear und schütz dein Zuhause dauerhaft vor Feuchtigkeit und Schimmel.
Artikel gehört zur Kategorie: Luftentfeuchter & Luftbefeuchter
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Beim Kauf von digitalen Geschenkgutscheinen fallen keine Versandkosten an.

Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.