Feuchte Wände, Schimmelflecken im Keller, beschlagene Fenster im Bad – der Klarstein SyncAir zieht dem Problem buchstäblich den Boden weg. Mit einer Entfeuchtungsleistung von bis zu 70 l/Tag hält er Wohnzimmer, Keller, Badezimmer und Lagerräume dauerhaft trocken.
Die Kondensationstechnologie entzieht der Luft zwischen 15 und 50 Liter Feuchtigkeit pro 24 Stunden – zuverlässig, vollautomatisch und ohne ständige Aufsicht. Ist der Wassertank voll, schaltet sich das Gerät automatisch ab und verhindert so ein Überlaufen. Der integrierte Hygrostat überwacht die Luftfeuchtigkeit kontinuierlich und startet oder stoppt die Entfeuchtung automatisch, sobald der eingestellte Zielwert erreicht ist.
Ein integrierter HEPA-Filter reinigt die Luft vor dem Kompressor und schützt die internen Bauteile vor Staubablagerungen – das verlängert die Lebensdauer des Geräts. Eine Luftfeuchtigkeit zwischen 45 und 55 % gilt als optimal für die Atemwege und beugt Schimmelbildung effektiv vor.
Der SyncAir ist überall dort zu Hause, wo Feuchtigkeit zum Problem wird: Keller, Garagen, Waschküchen, Trockenräume und Neubauten während der Estrich- und Putztrocknung. Dank WiFi-Steuerung lässt sich das Gerät bequem per App überwachen und regeln – auch wenn du gerade nicht zu Hause bist. Betriebsspannung: 220–240 V, 50 Hz. Konform mit CE- und EU-Sicherheitsnormen. 2 Jahre Garantie.
Hol dir den Klarstein SyncAir und schütze dein Zuhause dauerhaft vor Feuchtigkeit und Schimmel.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.