Feuchte Wände, Schimmelflecken im Bad, muffiger Geruch im Keller – der Klarstein DryFy Luftentfeuchter beseitigt die Ursache, nicht nur die Symptome. Mit einer Entfeuchtungsleistung von 20 l/Tag hält er Wohnzimmer, Keller, Bad und Lagerräume dauerhaft trocken.
Die Kondensationstechnologie entzieht der Luft zuverlässig Feuchtigkeit und schützt so Wände, Böden und Einrichtung vor Schimmelbildung. Der integrierte Hygrostat überwacht die Luftfeuchtigkeit kontinuierlich und schaltet das Gerät automatisch ein und aus, sobald der eingestellte Zielwert erreicht ist – ganz ohne manuellen Eingriff. Ist der Wassertank voll, schaltet sich der DryFy automatisch ab, bevor es zum Überlaufen kommt.
Ein vorgeschalteter Filter schützt den Kompressor vor Staubablagerungen und verlängert so die Lebensdauer des Geräts. Die ideale Raumluftfeuchtigkeit von 45–55 % beugt Atemwegsreizungen vor und schafft ein gesundes Wohnklima für die ganze Familie. Besonders bewährt hat sich der DryFy in Kellern, Trockenräumen, Garagen, Waschküchen und Neubauten während der Trocknungsphase nach dem Verputzen.
Betriebsspannung: 220–240 V, 50 Hz. Zertifiziert nach CE-Norm und EU-Sicherheitsstandards. 2 Jahre Garantie.
Setz auf trockene Wände und saubere Luft – hol dir den Klarstein DryFy und schütz dein Zuhause ganzjährig vor Feuchtigkeit und Schimmel.
Klarstein DryFy 20L Entfeuchter
Bedienungsanleitung
24 x 51 x 35 cm (BxHxT)
Produktgewicht: 15 kg
Artikel gehört zur Kategorie: Luftentfeuchter & Luftbefeuchter
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Beim Kauf von digitalen Geschenkgutscheinen fallen keine Versandkosten an.

Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.