Feuchte Wände, Schimmel im Keller, beschlagene Fensterscheiben – der Klarstein Drybest macht Schluss damit. Der Luftentfeuchter entzieht der Raumluft bis zu 20 l Feuchtigkeit pro Tag und sorgt so dauerhaft für ein gesundes Raumklima in Wohnzimmer, Keller, Bad oder Lagerraum.
Die Kondensationstechnologie arbeitet kontinuierlich und zuverlässig: Feuchtigkeit wird aus der Luft gezogen, zu Kondenswasser verdichtet und im integrierten Wassertank gesammelt. Ist der Tank voll, schaltet sich das Gerät automatisch ab – kein Überlaufen, kein manuelles Eingreifen nötig. Alternativ lässt sich Kondensat über einen Dauerablaufschlauch kontinuierlich abführen.
Der integrierte Hygrostat überwacht die Luftfeuchtigkeit permanent. Du stellst den Zielwert ein – der Drybest startet und stoppt die Entfeuchtung automatisch. Gesundheitlich empfehlenswert: eine relative Luftfeuchtigkeit von 45–55 % beugt Atemwegsreizungen vor und hemmt Schimmelbildung nachweislich. Der Luftfilter vor dem Kompressor schützt die internen Bauteile vor Staubablagerungen und verlängert die Lebensdauer des Geräts.
Einsatzbereiche: Wohnräume, Keller, Garagen, Waschküchen, Trockenräume und Neubauten während der Austrocknungsphase. Das Gerät läuft auf 220–240 V / 50 Hz, erfüllt die CE-Sicherheitsnormen der EU und kommt mit 2 Jahren Garantie. WiFi-Steuerung per App macht den Drybest auch aus der Ferne bedienbar – ideal, wenn das Gerät im Keller läuft, während du oben wohnst.
Hol dir den Klarstein Drybest und schütz dein Zuhause ganzjährig vor Feuchtigkeit und Schimmel.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.