Kalte Abende auf dem Sofa, eiskalte Füße im Bett – die Klarstein Dr. Watson SuperSoft Heizdecke sorgt sofort für angenehme Wärme, ganz ohne die Heizung hochzudrehen. Weich, waschbar und mit automatischer Abschaltung: Wärme, die sich wirklich gut anfühlt.
Ob auf der Couch, im Bett oder im Sessel – die Dr. Watson SuperSoft passt sich deinem Alltag an. Mit 9–12 Wärmestufen lässt sich die Temperatur stufenlos von sanfter Wärme bis zu intensiver Wärme einstellen. Der automatische Abschalttimer – einstellbar von 1 bis 9 Stunden – schaltet die Decke zuverlässig aus, damit du entspannt einschlafen kannst, ohne dir Gedanken zu machen.
Das gleichmäßig verteilte Heiznetz verhindert Wärmepunkte und sorgt für eine angenehme Wärmeverteilung über die gesamte Fläche. Die CE-Zertifizierung bestätigt die Sicherheit beim direkten Hautkontakt – auch bei längerem Gebrauch über Nacht.
Statt die gesamte Wohnung aufzuheizen, wärmt die Dr. Watson SuperSoft genau dort, wo du sitzt oder liegst. Besonders praktisch für Personen, denen schnell kalt wird, für Senioren oder als zuverlässige Reserve bei Heizungsausfall. Und als Geschenk für alle, die gern mit einem Buch oder der Lieblingserie eingemummelt auf dem Sofa liegen, macht sie eine ausgezeichnete Figur.
Erhältlich in zwei Größen: 150 × 80 cm für Sofa und Sessel, 180 × 130 cm für das Doppelbett. Der Bezug ist maschinenwaschbar – Pflege ohne Aufwand. Betrieb an 220–240 V, 50 Hz.
Gönn dir warme Abende ohne hohe Heizkosten – hol dir die Klarstein Dr. Watson SuperSoft noch heute.
Artikel gehört zur Kategorie: Decken & Kissen
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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