Kalte Abende auf dem Sofa, eiskalte Füße im Bett – die Klarstein Dr. Watson Deluxe XL Heizdecke macht damit Schluss. Weich, kuschelig und sofort warm: Diese elektrische Heizdecke bringt gleichmäßige Wärme direkt dorthin, wo du sie brauchst – auf die Couch, ins Bett oder in den Sessel.
Mit 9–12 Heizstufen lässt sich die Wärme genau dosieren – von sanftem Aufwärmen bis zu intensiver Bettwärme. Der einstellbare Timer schaltet die Decke nach 1–9 Stunden automatisch ab, damit du sorglos einschlafen kannst, ohne Energie zu verschwenden. Gleichmäßig verteilte Heizfäden sorgen dafür, dass keine Stellen wärmer werden als andere – angenehme Wärme von Kopf bis Fuß, ohne Überhitzungsstellen.
Die CE-Zertifizierung bestätigt die Sicherheit auch bei direktem Hautkontakt und langem nächtlichem Gebrauch. Automatische Überhitzungsabschaltung sorgt für zusätzliche Sicherheit.
Die Dr. Watson Deluxe XL ist ideal für alle, die nachts oder beim Lesen auf dem Sofa frieren, für ältere Menschen mit Kälteempfindlichkeit und als praktische Ergänzung, wenn die Heizung nicht ausreicht – ganz ohne die Raumtemperatur hochzudrehen und dadurch mehr Energie zu verbrauchen. Das Material ist waschmaschinengeeignet, sodass die Decke hygienisch sauber bleibt.
Gönn dir warme Abende ohne hohe Heizkosten – hol dir die Klarstein Dr. Watson Deluxe XL und erlebe, wie angenehm Herbst und Winter sein können.
Artikel gehört zur Kategorie: Decken & Kissen
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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