Die DJI Power Expansion Battery 2000 verdoppelt und mehr die Kapazität deiner DJI Powerstation – in kompakter, stapelbarer Bauform mit denselben Abmessungen wie die DJI Power 1000. Ob als Notstromreserve zu Hause, auf Langzeitreisen im Wohnmobil oder auf dem Filmset: Mit dem Erweiterungsakku hast du immer die Energie, die du brauchst.
Der Erweiterungsakku bietet 2.048 Wh – doppelt so viel wie die Power 1000 – in einem Gehäuse, das exakt dieselben Abmessungen hat. Alle Anschlüsse, Tasten und das Display befinden sich übersichtlich auf der Vorderseite. Einfach aufstapeln, anschließen, fertig.
Durch den Anschluss des Erweiterungsakkus steigt die maximale Ladeleistung der Powerstation: In Kombination mit der Power 1000 V2 lädt der Akku 1.024 Wh in nur 32 Minuten – in Verbindung mit der Power 2000 und simultaner AC-/DC-Ladung erreicht die Ladeleistung sogar bis zu 3.000 W.
Das intelligente Batteriemanagementsystem mit Sub-Nano-Schutzbeschichtung direkt auf der Platine und LFP-Zellchemie ermöglicht 4.000 Ladezyklen und schützt den Akku zuverlässig bei Regen, Kondenswasser und Salzwasser-Spritzern.
Kompatibel mit DJI Power 1000, DJI Power 1000 V2 und DJI Power 2000.
Hinweis: Bei Verwendung mit der DJI Power 1000 ist vor der ersten Nutzung ein Firmware-Update über DJI Assistant 2 erforderlich.
1x DJI Power Expansion Battery 2000
1x Verbindungskabel
1x Dokumente
Artikel gehört zur Kategorie: Powerstations
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.