Die PrimaDonna Soul ECAM 610.55.SB von DeLonghi holt das Beste aus jeder Bohne heraus. Mit der Bean Adapt Technology und der "Coffee Link" App ermittelt die Maschine die optimalen Einstellungen für die gewählte Bohnensorte. Mahlgrad und Brühparameter werden vollautomatisch angepasst – für maximalen Genuss. Über die Direktwahltasten auf dem modernen Touch-Display wählt man aus 18 vorinstallierten Rezepten: Espresso, Kaffee, Long Coffee, Cappuccino, Latte Macchiato, heiße Milch und viele mehr. Zusätzlich bietet die Funktion "Mein Kaffee" viele individuelle Einstellungen, die ebenso in der "Coffee Link" App vorgenommen werden können. Für maximalen Komfort lassen sich die individuellen Einstellungen in 3 Benutzerprofilen speichern, zusätzlich steht ein Gastprofil zur Verfügung. Fünf Kaffeestärken bieten Kaffee von sehr mild bis sehr kräftig. Zudem verfügt die PrimaDonna Soul ECAM 610.55.SB über ein Kaffeepulver-Fach, mit dem man beispielsweise koffeinfreien Kaffee zubereiten kann. Ein weiteres Highlight: Sollte man Gäste erwarten, muss nicht auf Filterkaffee umgestiegen werden – die Kaffeekannen-Funktion sorgt für eine stressfreie Zubereitung von bis zu 6 Tassen Kaffee mit nur einem Knopfdruck. Die patentierte kompakte Brühgruppe ist wartungsarm, lässt sich vollständig herausnehmen und ermöglicht so eine einfache Reinigung des Maschineninnenraums.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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