Mit der DELONGHI Pixie EN127.S Kapselmaschine kannst du zwei beliebte Kaffeevarianten genießen: Espresso und Lungo. Das Nespresso-Kapselsystem gibt dir die Möglichkeit, aus einer Vielzahl von Kaffeekapseln zu wählen. So kannst du dir einen Kaffee genau nach deinem Geschmack zubereiten. Die Maschine liefert dir jederzeit einen aromatischen wie schmackhaften Kaffee. Ja, die DELONGHI Pixie EN127.S Kapselmaschine ist mit einer praktischen Abschaltautomatik ausgestattet. Diese Funktion sorgt dafür, dass die Maschine nach nur 2 Minuten Inaktivität automatisch abschaltet. Diese praktische Funktion spart nicht nur Energie, sondern stellt auch eine effiziente Arbeitsweise der Maschine sicher. Die DELONGHI Pixie EN127.S begeistert mit einer maximalen Leistung von 1260 Watt. Diese hohe Leistung sorgt dafür, dass die Maschine schnell aufheizt. So kannst du deinen Kaffee ohne lange Wartezeiten genießen. So ist dein alltäglicher Kaffeegenuss entspannt und ohne Zeitdruck. Du kannst dich bei der DELONGHI Pixie EN127S Kapselmaschine auf einen starken Pumpendruck von 19 Bar verlassen. Dieser hohe Druck extrahiert die Aromen der Kaffeekapseln. Die Extraktion sorgt für einen vollmundigen Geschmack. Des Weiteren wird so eine leckere Crema bei jedem Espresso oder Lungo sichergestellt. Der Wassertank der DELONGHI Pixie EN127.S Kapselmaschine hat ein Fassungsvermögen von 1 Liter. Diese Menge reicht aus, um mehrere Tassen Kaffee zuzubereiten. Der abnehmbare Wassertank erleichtert dir das Nachfüllen. Des Weiteren wird die Reinigung begünstigt, damit du immer einen schmackhaften Kaffee genießen kannst.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.