Schneller, präziser, effizienter: Die Klarstein Delicatessa 80 ist ein Induktions-Einbaukochfeld mit 7.400 W Gesamtleistung, das Kochen auf ein neues Niveau hebt. Induktion heizt direkt im Boden des Topfes – keine Wärme geht verloren, der Bereich um den Topf bleibt kalt.
Bis zu 50 % schneller als ein Gasherd, dabei sparsamer im Stromverbrauch: Die Induktionstechnologie der Delicatessa 80 überträgt die Energie direkt auf das magnetische Kochgeschirr. Die Boost-Funktion bringt die Kochzone sofort auf Maximalleistung – ideal, wenn es schnell gehen muss. Stufenlos einstellbare Leistungsstufen und eine präzise Temperaturregelung liefern Ergebnisse auf Profiküchen-Niveau.
Bedient wird per SenseControl-Touchpanel: reagiert zuverlässig auf jeden Fingertipp, lässt sich zusammen mit der glatten Glaskeramik-Oberfläche mühelos reinigen – keine Knöpfe, keine Ritzen. Das gehärtete Glas ist stoß- und wärmeschockresistent. Das Negativdisplay zeigt Leistungsstufe, Temperatur und verbleibende Zeit auf einen Blick.
Das eingebaute Kindersicherungssystem und die kalte Kochfeldumgebung machen die Delicatessa 80 besonders familienfreundlich. Sie ist als Einbaugerät konzipiert – für die Installation in die Küchenzeile vorgesehen, nicht als freistehendes Gerät nutzbar. Montagematerial ist im Lieferumfang enthalten. Ideal für Mietwohnungen mit bestehendem Küchenaufbau sowie für alle, die Präzision und Geschwindigkeit ohne Gasanschluss wollen.
Hol dir die Klarstein Delicatessa 80 – und erlebe, wie entspannt Kochen sein kann.
Artikel gehört zur Kategorie: Kochfelder
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.