Induktionsfelder, die wirklich mithalten: Die Klarstein Delicatessa 70 Flex liefert bis zu 7.000 W Gesamtleistung und kocht bis zu 50 % schneller als ein Gasherd – direkt in den Topfboden, ohne Wärmeverluste an die Umgebung. Vier Kochzonen, flexible Flächenkombination, präzise Temperaturregelung: Das ist Induktion auf Einbauniveau.
Die Flex-Zone vereint zwei benachbarte Kochfelder zu einer durchgehenden Fläche – ideal für Fischpfannen, Bräter und andere großformatige Kochgeschirre. Die Boost-Funktion bringt jede Zone sofort auf maximale Leistung: vorne links und rechts je 2.600 W, die Flex-Zone bis zu 3.500 W. Wasser kocht, bevor du den Tisch gedeckt hast.
Das SenseControl-Touchpanel reagiert präzise auf leichte Berührungen und lässt sich genauso einfach abwischen wie die glatte Glaskeramikoberfläche – keine Drehknöpfe, keine Fugen, kein Aufwand. Das gehärtete Glas ist hitze- und stoßresistent. Das Negativ-Display zeigt Leistungsstufe, Temperatur und Countdown-Timer auf einen Blick.
Der Kochbereich rund um den Topf bleibt kalt – ein klarer Sicherheitsvorteil in Haushalten mit Kindern. Gleichzeitig ist das Gerät die erste Wahl für Mietwohnungen mit Einbauküche und für alle, die auf Gasanschluss verzichten wollen, aber keine Kompromisse bei Tempo und Präzision eingehen.
Einbaugerät: Die Delicatessa 70 Flex ist ausschließlich zur Montage in eine Küchenzeile konzipiert – nicht als freistehendes Gerät. Montagematerial und 5-poliges Anschlusskabel sind im Lieferumfang enthalten. Die Elektroinstallation muss von einer Fachkraft durchgeführt werden.
Hol dir die Klarstein Delicatessa 70 Flex und koche ab sofort schneller, präziser und mit weniger Energieeinsatz.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.