Schneller als Gas, sauberer als Ceran: Die Klarstein Delicatessa 60 Hybrid Prime bringt 7.000 W Induktionsleistung in deine Küche – präzise geregelt, ohne Wärmeverlust nach außen. Induktion heizt direkt das Kochgeschirr, nicht die Umgebung: Der Topfboden erreicht Temperatur, bevor der Wasserkocher fertig wäre, und die Kochfeldumgebung bleibt kalt.
Vier Kochzonen mit insgesamt 7.000 W (2 × 2.000 W & 2 × 1.500 W) lassen sich individuell regeln. Die Boost-Funktion ruft sofort die maximale Leistung einer Zone ab – ideal, wenn Nudelwasser schnell kochen soll. Die beiden linken Zonen lassen sich zur flexiblen Zone kombinieren: Eine durchgehende Fläche für Fischpfannen, Grillplatten oder große Bräter. Das SenseControl-Touchpanel reagiert präzise auf leichte Berührungen und lässt sich genauso leicht abwischen wie die gehärtete Glaskeramikoberfläche selbst – keine Knöpfe, keine Fugen, kein Schmutz.
Das Negativdisplay zeigt Leistungsstufe, Temperatur und Countdown gleichzeitig. Der Timer ist auf bis zu 99 Minuten einstellbar und schaltet die betreffende Zone nach Ablauf automatisch ab. Die zuschaltbare Kindersicherung sperrt die gesamte Bedienung – praktisch in Familien mit kleinen Kindern, die ohnehin von der kühlen Oberfläche neben dem Topf profitieren.
Wichtiger Hinweis: Die Delicatessa 60 Hybrid Prime ist ein Einbaugerät und ausschließlich für den Einbau in eine Küchenzeile vorgesehen – nicht als freistehendes Gerät geeignet. Der Anschluss erfordert einen 5-poligen Anschlusskabel bei 380–415 V 3N oder 220–240 V~ | 50/60 Hz. Montage- und Einbaumaterial ist im Lieferumfang enthalten. Der elektrische Anschluss muss von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden.
Ob Neueinbau in die moderne Küche, Upgrade im möblierten Mietappartement oder Profi-Anspruch ohne Gasanschluss – die Klarstein Delicatessa 60 Hybrid Prime liefert Kochresultate, die sich mit professionellen Geräten messen können. Hol dir jetzt das Induktionskochfeld, das Geschwindigkeit und Präzision vereint.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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