Schneller, präziser, sparsamer: Die Klarstein Delicatessa 60 Hybrid bringt 7.000 W Induktionsleistung in deine Küche – und heizt den Topfboden direkt auf, ohne Wärmeverlust in die Umgebung. Im Vergleich zum Gasherd kochst du bis zu 50 % schneller.
Vier Kochzonen mit je individuell einstellbarer Leistung decken jeden Kochbedarf ab. Die Boost-Funktion liefert sofort die maximale Leistung – ideal, wenn es schnell gehen muss. Die Flexi-Zone links lässt sich zu einer großen Kochfläche zusammenschalten: perfekt für Fischpfannen, Grillplatten und langes Kochgeschirr. Der einstellbare Timer mit automatischer Abschaltung sorgt dafür, dass nichts überkocht oder anbrennt.
Die Glaskeramikoberfläche aus gehärtetem Glas ist stoß- und temperaturfest und lässt sich mit einem Wisch reinigen – keine Knöpfe, keine Fugen, keine versteckten Schmutzecken. Das SenseControl-Touchpanel reagiert präzise auf leichte Berührungen. Das Display zeigt Leistungsstufe, Temperatur und Countdownzeit auf einen Blick.
Die Delicatessa 60 Hybrid ist als Einbaukochfeld konzipiert und wird mit dem nötigen Montagematerial für die Küchenzeile geliefert. Achtung: Dieses Gerät ist ausschließlich für den Einbau in eine Küchenzeile vorgesehen und nicht als freistehendes Gerät geeignet. Der Anschluss muss durch eine Fachkraft erfolgen. Das Glasfeld bleibt außerhalb des Topfbodens kalt – ein entscheidender Sicherheitsvorteil in Haushalten mit Kindern. Auch in möblierten Mietwohnungen, wo die Küche erhalten bleiben muss, ist die Delicatessa 60 Hybrid eine überzeugende Wahl.
Hol dir die Klarstein Delicatessa 60 Hybrid und erlebe, wie präzise und effizient Induktionskochen sein kann.
Artikel gehört zur Kategorie: Kochfelder
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.