10 Ah, 1x USB-A, 1x USB-C, PD 3.0, QC 3.0
Mit der 10000 mAh Powerbank DPP-101 von D-Link können unterwegs mit bis zu 18 Watt Schnellladung über PD 3.0 und QC 3.0 Mobiltelefone, Tablets oder Switches schnell aufgeladen werden. Die Powerbank verfügt über einen USB-C- und einen USB-A-Anschluss, mit denen zwei Geräte gleichzeitig aufladen können, von Mobiltelefonen und Tablets bis hin zu kleineren Geräten. Sie verfügt über ein digitales LED-Display, das den Akkustand in Echtzeit anzeigt, während die eingebauten Sicherheitsfunktionen eine sichere und zuverlässige Stromversorgung überall gewährleisten. Dabei ist sie leicht, zuverlässig und passt problemlos in jede Tasche. Perfekt, um in Verbindung zu bleiben, Momente festzuhalten oder die Arbeit zu erledigen, ohne sich Sorgen um einen leeren Akku machen zu müssen. Mit einer robusten Kapazität von 10.000 mAh sorgt die Powerbank DPP-101 dafür, dass die Geräte länger durchhalten, ideal für stressige Tage, lange Pendelfahrten oder Wochenendausflüge. Die Powerbank verfügt über einen integrierten Schutz gegen Überstrom, Überspannung, Überladung und Kurzschlüsse und schaltet sich automatisch ab, um die Geräte zu schützen. Sie erfüllt auch die ICAO-Vorschriften, was sie flugzeugsicher und perfekt für die zuverlässige Stromversorgung zu Hause oder auf Reisen macht.
Artikel gehört zur Kategorie: Powerbanks
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Beim Kauf von digitalen Geschenkgutscheinen fallen keine Versandkosten an.
Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.