Der Klarstein craft coffee Kaffeebereiter sorgt für Gourmetkaffee daheim. Er besticht durch seine einfache Handhabung und das immer wieder herausragende Erlebnis aromatisch-puren Kaffeegeschmacks.
Das Geheimnis des craft coffee Kaffeebereiters ist einerseits das traditionelle Aufbrühen des frischen Kaffees im Handbrühverfahren: Hiermit erhält man immer einen hervorragenden Kaffee, der immer einen vollmundigen Geschmack entfaltet. Andererseits liegt es in der genauen Abmessung des zugefügten Kaffeepulvergewichts: In dem Gerät befindet sich eine Waage, die auf das Gramm genau das hinzugefügte Pulver abwiegt und diesen Wert auf dem LED-Display anzeigt. Durch einen stoppbaren Timer behält man zusätzlich während des Handaufgießens, Durchlaufens und Ruhens immer die Zeit im Auge und verliert nie den Überblick.
Die Touchbedienung am LED-Display ist dabei einfach zu bedienen, die Glaskanne ist mit einer Messskala versehen und fasst 600 ml. Natürlich ist ebenfalls ein Filteraufsatz im Lieferumfang enthalten, der durch seine besondere Struktur eine perfekte Extraktion garantiert. Dabei ist der craft coffee Kaffeebereiter nicht nur ein Garant für vollmundigen Kaffeegenuss, sondern auch unabhängig von Steckdosen: Das Gerät ist batteriebetrieben.
Einfach hervorragenden Kaffee genießen: der craft coffee Kaffeebereiter von Klarstein.
Artikel gehört zur Kategorie: Kaffeemaschinen
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.