1.700 Watt, Korb 6,2 Liter
Die Premium 2 Heißluftfritteuse kommt mit 12 voreingestellten Funktionen. Durch die 12 Direktwahlfunktionen musst du nur einen Knopf drücken und der Cosori macht den Rest für dich. Der Vierkantkorb hat ein Fassungsvermögen von 6,2 Liter und bietet somit Platz für Gerichte für 3 bis 5 Personen. Im Vergleich zu normalen Öfen und dem normalen Braten ist der Cosori 50% schneller und du musst 85% weniger Öl verwenden. Durch die AdaptIQ-Technologie verfügt die Heißluftfritteuse über eine 360°-Luftzirkulation und erwärmt deine Speisen schnell, sorgt für eine knusprige Textur und gleichmäßige Ergebnisse und hilft dir, Gerichte zuzubereiten, die einen herkömmlicher Backofen benötigen. Trotz der schnelleren Zubereitung ist das Ergebnis, im Gegensatz zu normalen Öfen, gleich und sogar besser. Wir haben festgestellt, dass die Gerichte in dem Premium 2 knuspriger werden, was bei Schnitzel, Pommes und vielen anderen Gerichten ausschlaggebend für den Geschmack ist. Mit dem Cosori kannst du deine Lieblingsgerichte schneller und besser zubereiten als mit normalen Öfen. Dank der 13 voreingestellten Kochprogramme wirst du zum Profikoch. Egal ob Steak, Hähnchen, Pommes, Gemüse, Meeresfrüchte oder Desserts. Du wählst das passende Programm für dein Gericht aus und der Premium 2 erledigt den Rest für dich. In der Zeit, wo der Cosori seine Arbeit leistet, kannst du dich um andere Dinge kümmern, wie z. B. das Decken des Tisches oder das Zubereiten weiterer Speisen. Natürlich kannst du noch mehr Gerichte in der Heißluftfritteuse zubereiten und diese mit deinen Liebsten genießen.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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