Schluss mit dem Ende der Terrassen-Saison: Der Klarstein Cosmic Beam liefert mit 2.000 W Infrarotwärme sofort angenehme Wärme – auf der Terrasse, im Garten oder an jedem Außenbereich, wo Wind und Kälte sonst das Vergnügen verderben würden.
Das Besondere an Infrarot: Die Wellenlängen von 2–10 µm erwärmen Personen und Oberflächen direkt, ohne erst die Luft aufzuheizen. Zug oder offene Umgebung spielen keine Rolle – die Wärme ist sofort spürbar, ohne Vorheizzeit. Die Keramik-Infrarotlampe hält dabei über 10.000 Stunden durch, ein Leuchtmittelwechsel ist über Jahre hinweg nicht nötig. Ein integrierter Wärmeschutz verhindert direkten Kontakt mit dem Heizelement; der verstellbare Neigungswinkel lenkt die Wärmestrahlung dorthin, wo sie tatsächlich gebraucht wird.
Mit Schutzklasse IP44/IP65 ist der Cosmic Beam zuverlässig gegen Spritzwasser und Witterungseinflüsse geschützt – für dauerhaften Einsatz im Freien ausgelegt. Thermostat, programmierbarer Timer und Fernbedienung ermöglichen bequeme Steuerung, ein automatischer Überhitzungsschutz sorgt für sicheren Betrieb. Zur Decken- oder Wandmontage ausgelegt; 220–240 V / 50 Hz, CE-zertifiziert nach EU-Sicherheitsnormen.
Der Cosmic Beam verlängert die Terrassen-Saison um 4–6 Monate – ideal für private Terrassen und Gärten ebenso wie für Restaurants, Cafés und Hotels mit Außenbereich. Hol dir jetzt den Klarstein Cosmic Beam und genieß deinen Außenbereich das ganze Jahr.
Artikel gehört zur Kategorie: Terrassenstrahler
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.