Wenig Platz, aber keine Lust auf Kompromisse beim Kühlen? Die Klarstein CoolArt 79L passt dorthin, wo ein großer Kühlschrank nicht hinkommt – und kühlt trotzdem zuverlässig auf bis zu 0 °C.
Mit 79 Litern Nutzvolumen und einem 9-Liter-Gefrierfach bietet die CoolArt 79L echten Stauraum im kompakten Format. Die Kompressorkühlung sorgt für eine stabile Temperatur im gesamten Innenraum – mit maximal 41 dB so leise, dass sie im Schlafzimmer, am Schreibtisch oder im Homeoffice kaum auffällt. Die 5-stufige Temperaturregelung deckt den Bereich von 0 bis 10 °C ab und lässt sich intuitiv einstellen.
Das Innenleben ist durchdacht: herausnehmbare, höhenverstellbare Einlegeböden ermöglichen flexible Nutzung – ob Flaschen, Dosen oder Lebensmittel unterschiedlicher Größe. Das großzügige Gemüsefach im unteren Bereich bietet zusätzliche Frische. Die Türanschlagsseite ist wechselbar (Standardmontage rechts), die höhenverstellbaren Füße gleichen unebene Böden aus.
Die CoolArt 79L ist die erste Wahl für WG-Zimmer, Büros, Hotelzimmer, Ferienwohnungen und Wohnmobile. Auch als Einzugsgeschenk oder für die erste eigene Wohnung macht sie eine gute Figur. Getränke, Mahlzeiten, Kosmetik oder Medikamente – alles findet seinen Platz, ohne dass ein großer Kühlschrank nötig wäre.
Hol dir die Klarstein CoolArt 79L und nutz jeden Zentimeter Platz optimal aus.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühl- & Gefrierkombinationen
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.