Wenig Platz, aber trotzdem keine Abstriche beim Kühlen? Die Klarstein Cool Vibe 48+ macht genau das möglich: 46 Liter Kühlraum im kompakten Format – leise, zuverlässig und überall einsetzbar.
Mit nur 41 dB Betriebsgeräusch arbeitet die Cool Vibe 48+ flüsterleise – unaufdringlich genug fürs Schlafzimmer, das Homeoffice oder das Studentenwohnheim. Das Kompressionskühlsystem sorgt für gleichmäßige, stabile Temperaturen im gesamten Innenraum und kühlt deutlich effizienter als thermoelektrische Geräte. Der mechanische Thermostat lässt sich intuitiv einstellen – egal ob Getränke, Lebensmittel, Medikamente oder Kosmetik gekühlt werden sollen.
Das Innenleben überzeugt mit einem verstellbaren Glasregal und zwei Türfächern, die auch größere Flaschen aufnehmen. Das separate Eisfach eignet sich für Eiswürfel, Tiefkühlkost oder Eis. Die höhenverstellbaren Füße sorgen für stabilen Stand auf jedem Untergrund. Gereinigt werden die Einlegeböden einfach unter fließendem Wasser.
Die Cool Vibe 48+ passt unter den Schreibtisch, auf den Balkon, ins Hotelzimmer oder in den Wohnwagen. Besonders beliebt bei Studierenden, Berufspendlern im Homeoffice, Senioren in kleinen Wohnungen und allen, die einen zweiten Kühlpunkt brauchen – ohne einen vollwertigen Kühlschrank aufstellen zu wollen. Das Stickerbomb-Design auf der Frontseite macht sie zudem zum Hingucker.
Hol dir die Klarstein Cool Vibe 48+ – die kompakte Lösung für alle, die keinen Platz verschwenden wollen, aber auf zuverlässige Kühlung nicht verzichten.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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