Wenig Platz, aber trotzdem kein Verzicht: Die Klarstein Cool Cousin fasst 81 Liter und passt trotzdem unter den Schreibtisch, ins Studentenzimmer oder in die Hotelkabine – und das bei maximal 40 dB Betriebsgeräusch.
Der eingebaute Kompressor sorgt für gleichmäßige Kühlung im gesamten Innenraum – von 0 bis 10 °C im Kühlbereich, unter -18 °C im Gefrierfach. Das ist echte Kühlleistung, keine Kompromisslösung. Die entnehmbaren Einlegeböden lassen sich unter fließendem Wasser abspülen, der intuitive Thermostat lässt sich ohne Bedienungsanleitung einstellen. Ob Getränke, Lebensmittel, Medikamente oder Kosmetik – die Cool Cousin kühlt alles zuverlässig auf Temperatur.
Im Türbereich finden drei Ablagefächer Platz: eines für Flaschen bis 2 Liter, weitere für Dosen, Eier, Butter oder Marmelade. Das 11-Liter-Gefrierfach (3 Sterne) sitzt oben und ist gut erreichbar. Das Gemüsefach mit 0-°C-Kühlung hält Frisches knackig und länger haltbar. Innen beleuchtet ein LED-Licht den Inhalt – ohne lästiges Suchen im Halbdunkeln.
Die Cool Cousin ist die erste Wahl für Studenten, Berufspendler im Homeoffice, Senioren in kleinen Wohnungen und alle, die in Hotelzimmern oder Wohnmobilen auf Kühlung nicht verzichten wollen. Türanschlag rechts – und auf Wunsch wechselbar. Energieeffizienzklasse A++, Kältemittel R600a (21 g).
Gönn dir einen Kühlschrank, der sich deinem Raum anpasst – nicht umgekehrt. Jetzt bestellen und sofort nutzen.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Beim Kauf von digitalen Geschenkgutscheinen fallen keine Versandkosten an.

Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.