Wenig Platz, aber kein Verzicht auf echte Kühlung: Die Klarstein Cool Cousin Eco Kühl-Gefrier-Kombination packt 81 Liter Nutzraum in ein kompaktes Gehäuse – mit 70-Liter-Kühlbereich und 11-Liter-Gefrierbereich, die beide ihren Job zuverlässig erledigen.
Was diesen Mini-Kühlschrank von günstigen Alternativen unterscheidet: echtes Kompressor-Kühlsystem statt Thermoelektrik. Das bedeutet gleichmäßige Temperaturen im gesamten Innenraum – von 0 bis 10 °C im Kühlbereich, bis –18 °C im Gefrierfach. Gleichzeitig läuft das Gerät mit maximal 40 dB so leise, dass es im Schlafzimmer, im Homeoffice oder im Hotelzimmer schlicht nicht auffällt.
Die zwei herausnehmbaren Glasböden (Sicherheitsglas) lassen sich unter fließendem Wasser reinigen. Das 0-°C-Gemüsefach hält Obst und Gemüse knackig frisch. Die Türfächer fassen Flaschen, Dosen und Eier, die Innenbeleuchtung sorgt dafür, dass man auf Anhieb sieht, was drin ist. Bedient wird alles per mechanischem Drehregler.
Ob im Studentenwohnheim, im Büro, im Caravan oder in einer kleinen Mietwohnung – der Cool Cousin Eco findet überall seinen Platz. Ideal für alle, die Getränke, Lebensmittel, Medikamente oder Kosmetik griffbereit kühlen wollen, ohne einen großen Kühlschrank aufzustellen. Auch als Erstausstattungs-Geschenk eine durchdachte Wahl.
Hol dir jetzt den Klarstein Cool Cousin Eco – kompakt im Maß, groß in der Leistung.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühl- & Gefrierkombinationen
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.