Kalte Küche war gestern, denn mit dem Klarstein Cookio Induktions-Doppelkochfeld findet sich auch in den kleinsten Küchen Platz für heiße Genüsse.
Zwei Induktions-Kochflächen für Töpfe und Pfannen bietet das Klarstein Cookio Induktionskochfeld, die mit insgesamt 3500 W Leistung den Topfinhalten einheizen. Dabei kann die linke Platte mit bis zu 2000 W und die rechte Kochplatte mit bis zu 1500 W Leistung betrieben werden, die mit 8 bzw. 10 Stufen separat regelbar sind. Bedient wird das Glaskeramik-Kochfeld über ein integriertes Touchfeld samt LED-Anzeige. Neben der Einstellung der Temperatur von 60 bis 240 °C kann auch ein Timer für Kochzeiten von 1 bis 240 Minuten programmiert werden. Weitere Automatik-Funktionen erleichtern die Bedienung und erhöhen die Sicherheit des Kochfelds: Die Kindersicherung verhindert ungewollte Bedienung oder Änderung der Einstellungen. Die automatische Topferkennung sorgt dafür, dass nur benötigte Teile der Induktionsschleife aktiviert werden, was effektiv Energie beim Kochen spart.
Das Klarstein Cookio Induktionskochfeld bringt schwarzen Glanz und heiße Kochlust in die Küchen von Singles, Studenten und Kleinfamilien oder Wochenend- und Gartenhäusern.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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