Let's cook! Das Klarstein Cook n Roll Induktionskochfeld erlaubt optimale Platznutzung und perfekte Garergebnisse. Dabei bringt es mit seinem luxuriösen Design neuen Glanz in jede Küchenzeile.
Das Klarstein Cook n Roll Kochfeld lässt es mit einer Gesamtleistung von 2000 Watt ordentlich krachen und bietet ganze 26 cm Durchmesser auf der Tanzfläche seiner Einzelkochzone. Damit ist es die perfekte Ergänzung für Wochenend-Häuschen, Wohnheimzimmer und Singleküchen in denen es heiß her gehen soll. Bedient wird das Kochfeld unkompliziert über sein integriertes Touch-Bedienfeld und LED-Display. Dort können unter anderem die 6 Garprogramme, die gewünschte Heizleistung in 10 Stufen, ein bis zu 3-stündiger Abschalttimer oder die praktische SousVide-Funktion gewählt werden. Für perfekte Garergebnisse sorgt die SousVide-Funktion mit HeatControl: Einfach das mitgelieferte Garthermometer am Kochfeld anschließen, SousVide-Funktion aktivieren und dann die gewünschte Temperatur zwischen 40 und 160 °C einstellen. Wird die gewünschte Temperatur erreicht oder überschritten, macht dich die Kochplatte umstandslos darauf aufmerksam, damit du den Takt verringern kannst.
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen: Damit beim Kochen alles reibungslos verläuft, besitzt das Cook n Roll verschiedenste Sicherungen: Ein Überhitzungs- und ein Überspannungsschutz mit Abschaltautomatik wird aktiv, sollte das Kochfeld zu heiß werden oder die Spannung zu niedrig oder zu hoch sein. Und natürlich ist auch eine Kindersicherung vorhanden. Praktisch und energiesparend ist neben der zusätzlichen Sicherheit zudem das automatische Abschalten der Herdplatte, sollte einmal versehentlich ein leerer Topf verwendet werden.
Optisch überzeugt das Klarstein Cook n Roll Kochfeld mit seiner pflegeleichten und edlen Oberfläche aus schwarzer Glaskeramik: So fügt sich dasInduktionskochfeld spielend in jede Küchenzeile ein – egal ob klassisch oder modern.
Artikel gehört zur Kategorie: Kochfelder
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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