Kochgerüche, Fettdunst und Dampf haben in der Küche nichts verloren – der Klarstein Contempo Neo 90 sorgt dafür, dass sie es auch nicht schaffen. Der kompakte Unterbau-Dunstabzug passt direkt unter einen Hängeschrank und zieht Küchendämpfe mit bis zu 175 m³/h zuverlässig ab, ohne wertvollen Arbeitsplatz zu beanspruchen.
Selbst bei maximaler Leistung bleibt der Geräuschpegel bei 67 dB – das entspricht einem normalen Gespräch. Der integrierte Aluminiumfettfilter lässt sich einfach abnehmen und in der Spülmaschine reinigen. Das eingebaute LED-Licht (2 × 1,5 W) beleuchtet die Kochstelle gezielt, sodass du beim Kochen immer den Überblick behältst.
Kein Außenluftanschluss vorhanden? Kein Problem: Der Contempo Neo 90 lässt sich auf Umluftbetrieb umrüsten. Der dafür benötigte Aktivkohlefilter ist separat erhältlich (Artikelnummer 10033473). Die Montage erfolgt mit dem beiliegenden Wandhalter-Set inklusive Dübeln und Schrauben – der Dunstabzug wird in 65–75 cm Abstand zur Kochfläche montiert.
Robuste Materialien und ein übersichtliches Bedienfeld, das sich leicht abwischen lässt, machen den Contempo Neo 90 zum langlebigen Alltagsbegleiter – ideal für kleinere Küchen, Einbauküchen und überall dort, wo klassische Abzugshauben schlicht nicht passen.
Hinweis: Der Luftabzugsschlauch ist nicht im Lieferumfang enthalten.
Hol dir den Klarstein Contempo Neo 90 und gönn deiner Küche frische Luft.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.