Wenig Platz, aber trotzdem frische Luft beim Kochen – die Unterbauhaube Klarstein Contempo Neo löst das Problem kompakt und zuverlässig. Mit einem Luftdurchsatz von 175 m³/h zieht sie Kochdünste, Fettpartikel und Gerüche direkt ab, ohne wertvollen Arbeitsplatz wegzunehmen. Einfach unter den Hängeschrank montieren – fertig.
Selbst bei voller Leistung bleibt die Contempo Neo mit maximal 67 dB angenehm leise. Wer keinen Außenluftanschluss hat, kann das Gerät optional auf Umluftbetrieb umrüsten – die Haube passt sich der Küche an, nicht umgekehrt. Das integrierte LED-Licht beleuchtet die Kochfläche gleichmäßig, damit du beim Kochen immer den Überblick behältst.
Verarbeitung und Materialien sind auf lange Nutzungsdauer ausgelegt. Das Bedienfeld ist übersichtlich gestaltet und lässt sich mühelos reinigen. Der Aluminiumfettfilter ist spülmaschinenfest – kein aufwändiges Schrubben von Hand.
Besonders gefragt ist die Contempo Neo in Küchen mit begrenztem Platz, offenen Grundrissen oder schrägen Decken, wo klassische Wandhauben nicht funktionieren. Kompakte Maße, leiser Betrieb und unkomplizierte Montage machen sie zur praktischen Lösung für kleine Küchen.
Hol dir jetzt die Klarstein Contempo Neo – die schlanke Unterbauhaube für alle, die in der Küche keinen Kompromiss beim Komfort eingehen wollen.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.