Dunstabzug unter dem Hängeschrank – die Klarstein Contempo 60 macht aus knappem Küchenraum das Beste. Mit einem Abluftstrom von 200 m³/h zieht sie Kochdünste zuverlässig ab, ohne wertvollen Arbeitsplatz zu blockieren.
Selbst auf der höchsten Stufe arbeitet die Contempo 60 mit maximal 61 dB – leise genug, um sich beim Kochen noch unterhalten zu können. Der Motor mit 80 W Leistung sorgt dabei für konstante Saugleistung. Wer keinen Außenabluftanschluss hat, kann das Gerät einfach auf Umluftbetrieb umrüsten – das Montagekonzept bleibt flexibel, egal wie die Küche geschnitten ist. Die abnehmbaren Aluminiumfettfilter nehmen Fett und Schmutzpartikel auf und lassen sich bequem in der Spülmaschine reinigen. Zwei integrierte LED-Leuchten (2 x 2 W) erhellen die Kochfläche direkt, sodass auch bei wenig Deckenlicht alles im Blick bleibt. Das intuitive Bedienfeld sitzt griffbereit und lässt sich mit einem feuchten Tuch sauber wischen.
Kompakte Abmessungen (Breite: 15 cm) und robuste Materialien machen die Contempo 60 zur dauerhaften Lösung für kleinere Küchen – ob Einbauküche im Altbau, Kochnische im Homeoffice oder Küche mit offener Decke.
Warum die Klarstein Contempo 60? Sie kombiniert 200 m³/h Saugleistung, 61 dB leisen Betrieb, spülmaschinenfeste Fettfilter und LED-Beleuchtung in einem kompakten Unterbaugehäuse. Kein separater Abluftkanal nötig – Umluftbetrieb jederzeit möglich. Passender Ersatzfilter erhältlich unter Produktnummer 10033740.
Hol dir die Klarstein Contempo 60 und genieße eine ruhigere, sauberere Küche – jetzt bestellen.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.