Knusprige Pommes, saftiges Steak, perfekte Spiegeleier – und das alles ohne Vorheizen und fast ohne Öl: Die Klarstein Combo Air vereint Heißluftfritteuse und Kontaktgrill in einem kompakten Gerät.
Mit 1.500 W Heizleistung zirkuliert die Combo Air Heißluft mit bis zu 200 °C gleichmäßig um das Gargut und sorgt so für knusprige Ergebnisse rundum – bei bis zu 80 % weniger Fettgehalt im Vergleich zum klassischen Frittieren. Der Frittierkorb mit 2,5 Liter Fassungsvermögen reicht für eine großzügige Portion Pommes oder Hähnchenschenkel. Für Grillgerichte steht ein 4,5-Liter-Grillkorb mit glatter und gerippter Oberfläche bereit – ideal für Steaks, Würstchen oder Spiegeleier.
Temperatur (30–200 °C) und Garzeit (1–60 Minuten) lassen sich individuell einstellen oder über eines der 5 voreingestellten Programme abrufen: Heißluftfrittieren, Grillen, Braten und Grillen, Backen sowie Trocknen. Das digitale LED-Display macht die Bedienung unkompliziert und präzise.
Die hitzebeständige Außenwand bleibt auch bei 200 °C Innentemperatur kühl – sicher auch in Haushalten mit Kindern. Nach dem Essen ist die Reinigung schnell erledigt: Frittierkorb und Grillrost sind antihaftbeschichtet und spülmaschinenfest.
Ob kleine Küche, Mietwohnung oder Büroküche – die Combo Air ersetzt den großen Backofen für alltägliche Gerichte und spart dabei Zeit und Energie. Frittieren, Backen, Grillen, Rösten und Auftauen in einem Gerät, ganz ohne langes Vorheizen.
Hol dir die Klarstein Combo Air und genieß knusprige Ergebnisse – mit weniger Öl, weniger Aufwand und mehr Geschmack.
Artikel gehört zur Kategorie: Fritteusen
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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