Kalte Getränke griffbereit – immer auf der richtigen Temperatur. Der Klarstein Coachella Getränkekühlschrank mit 47 Litern Fassungsvermögen hält Bier, Wein, Sekt und Softdrinks zuverlässig zwischen 5 und 18 °C – leise, effizient und mit einem Blick durch die Glastür sofort überschaubar.
Der Kompressorkühler sorgt für stabile Temperaturen auch an heißen Sommertagen – ohne Temperaturschwankungen, die Getränke beeinträchtigen. Zwei herausnehmbare Metallroste lassen sich flexibel für Flaschen, Dosen, Tetrakartons oder Mehrwegbehälter einrichten. Die weiße LED-Innenraumbeleuchtung und die Glastür mit 7-farbigem Ambiente-Hintergrundlicht sorgen dafür, dass der Inhalt jederzeit einsehbar ist – ganz ohne Öffnen.
Die integrierte WiFi-Funktion ermöglicht die bequeme Temperatursteuerung per Klarstein-App, Amazon Alexa oder Google Home – vom Sofa, vom Schreibtisch oder von unterwegs. Das digitale LED-Display und der Touchscreen machen die Bedienung direkt am Gerät ebenso einfach.
Ob als stilvoller Minibar im Wohnzimmer, als praktischer Bürokühlschrank, für die Spielecke oder den Gartenraum – die Coachella fügt sich überall ein. Für Fitnessbegeisterte sind Iso-Getränke und Proteinshakes damit immer kalt parat. Und als Geschenk zum Einzug oder zur Wohnungsübergabe trifft sie den Nagel auf den Kopf.
Warum die Klarstein Coachella? 47 Liter Kapazität, max. 40 dB leiser Betrieb, Kompressorkühlung und smartes WLAN-Management – das ist ein Getränkekühlschrank, der genauso gut aussieht, wie er kühlt. Zu Hause, im Büro, an der Bar oder im Restaurant gleichermaßen zuhause. Hol dir die Coachella und genieß dein Lieblingsgetränk immer auf den Punkt temperiert.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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