ENTFERNT 99,9 % ALLER MILBEN: Sichtbare & versteckte Allergene endlich zuverlässig von textilen Oberflächen entfernen
MIT STERILISIERENDEM UV-C-LICHT: UV-Wellenlänge von 254 nm – desinfiziert viele Oberflächen ganz ohne Chemikalien
STETS ZUVERLÄSSIG: Milben mit 3000 Vibrationen/min aufrütteln und mit 10 kPa und bis zu 300 Watt gründlich entfernen
FÜR ALLE HEIMTEXTILIEN: Matratzen-, Bettdecken-, Kissen-, Babybettoberflächen & Co. einfach desinfizieren & absaugen
XTRA-FEATURES: Großer Reinigungsbereich & hocheffizientes 2-Stufen-Zyklon-Filtersystem – ideal für Allergikerinnen
Vor allem Hausstaub-Allergiker wissen, wie viele Milben & Keime sich in unseren Betten und Möbeln mit der Zeit ansammeln können. Der CLEANmaxx Milbensauger Vibration mit HEPA-Filter entfernt 99,9 % aller Milben und ist damit die ideale Lösung für alle, die das Gefühl von Reinheit genießen wollen.
Mit einer Saugkraft von 10 kPa und bis zu 3000 Vibrationen pro Minute rüttelt der CLEANmaxx Milbensauger Vibration Milben und Allergene sanft auf und entfernt sie gründlich. Der große Reinigungsbereich ermöglicht eine schnelle und effektive Reinigung großer Oberflächen, ob bei Matratzen, Bettdecken, Sofas, Kissen oder auch Teppichen. Die UV-C-Lichttechnologie sterilisiert Oberflächen ganz ohne den Einsatz von Chemikalien. Dies sorgt für eine gründliche Desinfektion und bietet somit auch Schutz vor Keimen und Bakterien.
Zum eigenen Schutz wird das UV-C-Licht erst bei der Berührung mit Oberflächen aktiviert. Der CLEANmaxx Milbensauger Vibration ist mit einem hocheffizienten 2-Stufen-Zyklon-Filtersystem ausgestattet. Der waschbare HEPA-Filter fängt selbst kleine Partikel auf und sorgt für eine saubere und gesündere Umgebung.
Mit einem abnehmbaren 300-ml-Staubbehälter, der leicht zu entleeren und zu reinigen ist, sowie einer Kabellänge von ca. 4 Metern bietet der CLEANmaxx Milbensauger Vibration mit HEPA-Filter viel Komfort bei der Anwendung.
Artikel gehört zur Kategorie: Handstaubsauger
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Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
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Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.