Du suchst nach einer cleveren Lösung für die tägliche Bodenreinigung – ganz ohne Kabelsalat, Akkuladung oder sperrige Geräte? Mit dem praktischen CLEANmaxx Bodenkehrer wird Putzen zum Kinderspiel. Zwei rotierende Bürsten sorgen für doppelte Reinigungskraft und nehmen zuverlässig Staub, Krümel und Haare auf – auch aus Ecken und entlang der Fußleisten. Die langen Borsten erreichen mühelos selbst schwer zugängliche Stellen. Dank des schwenkbaren 180°-Stiels und des flachen Designs gleitest du bequem unter Möbeln entlang, ohne dich bücken zu müssen. Der integrierte Auffangbehälter sammelt den Schmutz direkt ein – so bleibt nichts liegen, und du sparst dir das Nachkehren. Für kleinere Missgeschicke mit Flüssigkeiten ist auch gesorgt: Ein Wischtuch nimmt feuchte Rückstände im Handumdrehen auf. Und wenn du fertig bist? Dann lässt sich der Kehrer platzsparend verstauen. Die dreiteilige Teleskopstange ist individuell anpassbar und kann bis auf 119 cm verlängert werden – für ergonomisches Arbeiten bei jeder Körpergröße. Der CLEANmaxx Bodenkehrer ist dein kompakter Begleiter im Reinigungsalltag – probier’s aus!
Praktischer Bodenkehrer mit integriertem Auffangbehälter Mühelos kehren – ganz ohne Strom oder Akku Doppelte Reinigungskraft: Zwei rotierende Bürsten für gründliche Sauberkeit. Sauber bis in die Ecken: Lange Borsten reinigen gründlich bis an die Fußleisten. Für nahezu alle glatten Hartböden – vielseitig einsetzbar! Wendig & flach: Schwenkbarer Stiel (180°) und flaches Design – ideal unter Möbeln. Integrierter Auffangbehälter: Kein Schmutz bleibt liegen. Inklusive Wischtuch – ideal, um auch kleine Flüssigkeitsmengen direkt mit aufzunehmen Platzsparend & anpassbar: 3tlg Teleskopstange bis auf 119 cm erweiterbar.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.