Kein Dunstabzug über dem Kochfeld – die Klarstein Chef Fusion Air macht ihn überflüssig. Das Induktionskochfeld mit integriertem Downdraft-Abzug saugt Dämpfe und Gerüche direkt an der Entstehungsquelle ab – mit 6.400 W Kochleistung und einem Absaugvolumen von bis zu 600 m³/h. Die Küche bleibt offen, der Blick frei, das Raumgefühl ungestört.
Vier Induktionskochzonen sorgen für präzises, schnelles Erhitzen – mit flexibler Kochzone für größere Töpfe und unterschiedliche Geschirrformate. Die Induktionstechnologie überträgt Wärme direkt ins Kochgeschirr, ohne Energie an die Umgebung abzugeben.
Doppelte Fettfilter halten Fettpartikel zurück, bevor sie sich auf Oberflächen absetzen. Der Aktivkohlefilter nimmt Gerüche auf und gibt gereinigte Luft zurück in den Raum – das Gerät lässt sich sowohl im Abluft- als auch im Umluftbetrieb einsetzen.
Ideal für Kücheninseln, offene Wohnküchen und Renovierungen, bei denen kein Abluftkanal durch die Decke geführt werden soll. Die Chef Fusion Air ist die Wahl für alle, die Kochen und Absaugen in einem einzigen, cleanen Gerät vereinen wollen – ganz ohne Haube über dem Kopf.
Induktionskochfeld und integrierter Abzug in einem: Die Klarstein Chef Fusion Air kombiniert 6.400 W Kochleistung mit kraftvollem Downdraft-Absaugen direkt an der Kochfläche. Kein Dunstabzug an der Wand, keine Haube über der Insel – nur eine aufgeräumte, luftige Küche.
Hol dir die Klarstein Chef Fusion Air und erlebe, wie viel Raum eine Küche ohne Dunstabzugshaube gewinnt.
Artikel gehört zur Kategorie: Kochfelder
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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