Mit dem Set "Full Speed" aus der Serie DIGITAL 124 geben Tourenwagen auf 9,3 Metern Streckenlänge Vollgas! Der Audi R8 LMS GT3 EVO II „Team Abt Sportsline, No.7" ist ein Traumwagen für jeden Motorsport-Interessierten. Am Steuer des Allgäuer Rennstalls sitzt in der DTM der ehemalige GT3-Champion Ricardo Feller. In seiner ersten DTM-Saison schaffte er direkt einen Rennerfolg in Imola. Sein Konkurrent auf dieser Autorennbahn ist der rot-gelbe BMW M4 GT3 „Schubert Motorsport, No.31", der Wagen des Südafrikaners Sheldon van der Linde, der in der Saison 2022 den DTM-Gesamtsieg mit diesem Fahrzeug gewinnen konnte. Die Rennbahnen der Serie DIGITAL 124 bieten detailgetreue Fahrzeuge im Maßstab 1:24 - fast so groß wie ein DIN A5-Blatt. Kabellose Controller, Spurwechsel-Funktion und individuelle Einstellmöglichkeiten für Maximalgeschwindigkeit und Bremskraft sind weitere Features dieser Bahnen für Motorsport-Enthusiasten.
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Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
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Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.