Diese 40-Liter elektrische Kühlbox ist die ideale Lösung für Camping, Reisen, Picknicks und längere Autofahrten. Sie kombiniert zuverlässige Kühlung und praktische Warmhaltefunktion in einem robusten, mobilen Gerät.
Dank der großen Kühlkammer bietet sie ausreichend Platz für Getränke und Lebensmittel. Besonders praktisch ist der profilierte Deckel, auf dem mehrere 1,5-Liter-Flaschen sicher senkrecht transportiert werden können. Der Deckel ist mit stabilen Riegeln verschließbar und sorgt für sicheren Halt während des Transports.
Das integrierte Peltier-Kühlsystem ermöglicht eine konstante Temperaturdifferenz von ca. 18–22 °C unter bzw. über der Umgebungstemperatur. So bleiben Lebensmittel und Getränke zuverlässig gekühlt oder warm gehalten.
Die Kühlbox kann flexibel sowohl über 12V im Auto als auch über 230V Steckdose betrieben werden. Durch die integrierten Räder und den klappbaren Griff lässt sich das Gerät bequem transportieren und wie ein Koffer nutzen.
Technische Details
Fassungsvermögen: 40 Liter
Kühlsystem: Peltier-Zelle
Temperaturdifferenz: ca. 18–22 °C (kälter oder wärmer als Umgebung)
Stromversorgung: 12V DC / 220–240V AC
Kühlleistung AC: 58 W
Heizleistung AC: 52 W
Kühlleistung DC: 48 W
Heizleistung DC: 40 W
Innenmaße: ca. 45 × 30,4 × 30 cm
Außenmaße: ca. 56 × 39 × 41,5 cm
Wandstärke: ca. 25–30 mm
Isolierung: Cyclopentan (C5H10)
Energieverbrauch E16: ca. 0,002 kWh/24h
Energieverbrauch E32: ca. 0,425 kWh/24h
Steckertyp: Typ C (AC) + 12V Autoadapter
Transport: integrierter Griff + Rollen
Deckel: Klappdeckel mit Verriegelung
Gewählte Variante:
Artikel gehört zur Kategorie: Kühltaschen & Kühlboxen
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.