Die Camry CR 6510 Elektro-Kochplatte ist die praktische Lösung für alle, die eine zusätzliche oder mobile Kochmöglichkeit benötigen. Ob im Ferienhaus, in der Studentenwohnung, während einer Küchenrenovierung, in der Werkstatt oder als zusätzliche Kochstelle bei Familienfeiern – die kompakte Einzelkochplatte überzeugt durch ihre einfache Bedienung und universelle Einsetzbarkeit.
Ausgestattet mit einer robusten Gusseisen-Heizplatte mit 18,5 cm Durchmesser sorgt das Gerät für eine gleichmäßige Wärmeverteilung und speichert die Hitze auch nach dem Ausschalten noch über einen längeren Zeitraum. Dank der stufenlosen Temperaturregelung mit 5 Heizstufen lässt sich die gewünschte Kochtemperatur präzise einstellen – vom sanften Erwärmen bis zum scharfen Anbraten.
Das stabile Stahlgehäuse bietet einen sicheren Stand für verschiedenste Töpfe und Pfannen. Da keine spezielle Kochgeschirrart benötigt wird, eignet sich die Kochplatte für Töpfe aus Edelstahl, Aluminium, Keramik, Kupfer oder Gusseisen.
Technische Details
Marke: Camry
Modell: CR 6510
Leistung: 1500 W
Heizplattendurchmesser: 185 mm
Temperaturregelung: stufenlos, 5 Heizstufen
Material Gehäuse: Stahl
Farbe: Edelstahl
Kontrollleuchte für Betriebsanzeige
Rutschfeste Gummifüße
Kabellänge: 90 cm
Maße: 27 x 30 x 7,5 cm
Spannung: 220–240 V ~ 50/60 Hz
Steckertyp: E/F
Gewählte Variante:
Artikel gehört zur Kategorie: Kochplatten
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.