Die Camry CR 1035 Mobile Toilette ist die ideale Lösung für unterwegs und überall dort, wo keine fest installierte Sanitäranlage zur Verfügung steht. Ob beim Camping, im Wohnmobil, auf dem Boot, beim Segeln oder für den Einsatz in der Pflege – diese mobile Toilette bietet Komfort, Hygiene und eine einfache Handhabung.
Ausgestattet mit einem 20-Liter-Fäkalientank und einem 13-Liter-Spülwassertank ermöglicht sie bis zu 50 Spülvorgänge, ohne dass ein externer Wasser- oder Stromanschluss erforderlich ist. Die integrierte Kolbenpumpe sorgt für eine zuverlässige Spülung und erhöht den Bedienkomfort.
Das doppelt abgedichtete Ablaufventil schützt zuverlässig vor unangenehmen Gerüchen und dem Austreten von Flüssigkeiten. Der herausnehmbare Abfallbehälter mit Verschluss erleichtert das Entleeren und Reinigen. Dank der robusten, dickwandigen Konstruktion und einer Belastbarkeit von bis zu 115 kg überzeugt die Campingtoilette durch Stabilität und Langlebigkeit.
Mit ihrer universellen Toilettensitzgröße bietet die Camry CR 1035 ein komfortables Sitzgefühl und ist vielseitig für Reisen, Outdoor-Aktivitäten oder den Notfalleinsatz geeignet.
Technische Details
Modell: Camry CR 1035
Fäkalientank: 20 Liter
Spülwassertank: 13 Liter
Spülleistung: Bis zu 50 Spülgänge pro Tankfüllung
Maximale Belastbarkeit: Bis 115 kg
Ausstattung: Doppelt abgedichtetes Ablaufventil, Kolbenpumpe, herausnehmbarer Abfallbehälter mit Verschluss, korrosionsbeständige Druckknöpfe
Einsatzbereich: Camping, Wohnmobil, Boot, Outdoor, Pflege und Notfälle
Gewählte Variante:
Artikel gehört zur Kategorie: Camping & Reisen
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.