Die Heckenschere aus dem Hause Brüder Mannesmann arbeitet mit einem leistungsstarken 18-Volt-Li-Ion-Akku mit einer Kapazität von 1300 mAh.
Der Schnitt wird durch gegenläufige Präzisionsmesser sauber und der Messer-Schnellstopp sorgt für zusätzliche Sicherheit bei der Anwendung.
Die Schwertlänge beträgt 520 mm und die maximale Schnittstärke Ø 15 mm zum effizienten Schneiden dicker Äste.
Die 2-Hand-Bedienung gibt zusätzlichen Halt und Stabilität während der Arbeit.
Das Produkt wird mit einer Klingenschutzhülle zur sicheren Aufbewahrung geliefert. Mit dieser Heckenschere kann der Gärtner Hecken und Sträucher schnell und effizient pflegen.
• 18 Volt Li-Ion Akku mit einer Kapazität von 1300mAh
• 520 mm Schwertlänge und maximale Schnittstärke von Ø15 mm
• Effizientes Schneiden dicker Äste
• 2-Hand-Steuerung für zusätzlichen Halt und Stabilität
• Messerschutzhülle zur sicheren Aufbewahrung
Artikel gehört zur Kategorie: Heckenscheren & Astscheren
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Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
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Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.