Das BRESSER Analyth STR 10x - 60x Stereo-Auflicht- und -Durchlicht-Mikroskop verfügt über 3 verschiedene Objektivvergrößerungen (1x, 2x, 3x), die einfach durch Drehen am Objektiv gewechselt werden können. Damit sind die Vergrößerungen 10x, 20x, 30x, 40x und 60x möglich.
Zur Verfügung stehen hierfür zwei Okular-Paare mit jeweils 10x und 20x Vergrößerung. Sie sind mit einer kleinen Schraube gesichert, damit sie nicht herausfallen können.
Die Stereo-Bauart zeigt strukturierte Objekte besonders plastisch und dreidimensional. Die niedrige, 10-fache Anfangsvergrößerung eignet sich besonders für die Arbeit mit Kindern. Damit können Objekte bis zu 20 mm Größe komplett betrachtet werden. Das Analyth STR ist somit besonders flexibel einsetzbar. Es eignet sich für Insekten, Pflanzen, Mineralien und vieles mehr und findet Anwendung in Hobby, Schule und Beruf. Das Stereomikroskop kann natürlich auch für die Qualitätsprüfung, in Gartenbau und Landwirtschaft, für die Gewässerkunde und vieles mehr eingesetzt werden.
Der Augenabstand und der Dioptrienausgleich sind individuell einstellbar. Die Okulare verfügen über ein großes Sehfeld und können mit Gummiaugenmuscheln ausgestattet werden.
Das Mikroskop lässt sich wahlweise mit dem Netzteil oder mit 3 Batterien Typ AA (nicht enthalten) mit Strom versorgen. Durch den praktischen Handgriff ist es mobil einsetzbar, zum Beispiel draußen im Garten oder auf einer Exkursion.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.