2 Meter, 19.500A Überspannungsschutz, externer Schalter
Die Primera-Tec Comfort Switch Plus Überspannungsschutz-Steckdosenleiste 1153300467 von Brennenstuhl ist eine hochglänzende Design-Steckdosenleiste mit Überspannungsschutz. Besonders praktisch ist der variable Kabelverlauf. Der Kabelausgang kann gegenüber des Schalters oder beim Schalter gewählt werden. Sie verfügt nicht nur über einen erhöhten Berührungsschutz, sondern auch über einen beleuchteten, zweipolig ein- / ausschaltbaren Sicherheitsschalter. Der robuste hochwertige Hand- / Fußschalter mit 1,5 Meter flexibler Steuerleitung ist mittels RJ-11-Verbindung aussteck- und verlängerbar. Die Primera-Tec Comfort Switch Plus hat außerdem integrierte Befestigungsösen zur Wandmontage. Die Steckdosenleiste bietet zwei permanente und fünf schaltbare Steckdosen. Die 90° Anordnung und die komfortablen Abstände der Steckdosen eignen sich besonders für Geräte mit Steckernetzteilen oder abgewinkelten Steckern. Der Kabelausgang des Anschlusskabels ist variabel auf beiden Seiten möglich, ein Kabel Clip zum Verstauen von überschüssigem Kabel sorgt für Ordnung. Die Primera-Tec Comfort Switch Plus Überspannungsschutz-Steckdosenleiste schützt die angeschlossenen Geräte vor Störungen im Stromnetz, wie Überspannungen, indirekte Blitzeinschläge oder Leitungsrauschen, mit einer maximalen Summe von Ableitströmen bis zu 19.500A. Die Mehrfachsteckdose überzeugt nicht nur durch ihre Qualität und Sicherheit in allen Bereichen, sondern beeindruckt auch mit ihrem stabilen, polierten und bruchfesten Polycarbonatgehäuse.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.