1,5 Meter Kabel, USB-A, USB-C, mit Sicherheitsschalter
Die Brennenstuhl Ecolor 3-fach Steckdosenleisten zeichnen sich nicht nur durch die polierte Oberfläche in verschiedenen Farben aus. Sie bietet eine permanente Schutzkontakt-Steckdose, zwei schaltbare Schutzkontakt-Steckdosen sowie einen USB-A und einen USB-C Ladeanschluss für Mobilgeräte. Die zwei programmierbaren Steckdosen sowie die USB-Anschlüsse können dauerhaft entweder aktiviert oder deaktiviert werden. Darüber hinaus bieten die drei voneinander unabhängigen Timer flexible Möglichkeiten, darunter 11 wählbare Timer-Intervalle von 15 Minuten bis 24 Stunden. Zusätzlich ermöglicht die Steckdosenleiste eine automatisch wiederholbare Timerfunktion nach 12 oder 24 Stunden, zeigt die verbleibende Zeit an und erlaubt die individuelle Festlegung des Anfangszustands für die schaltbaren Steckdosen und USB Anschlüsse nach Wiederkehren des Stroms (An, Aus oder Wiederherstellung des zuletzt eingestellten Zustands). Die Schutzkontakt-Steckdosen in platzsparender 45°-Anordnung bieten auch bei Winkelsteckern eine optimale Platznutzung. Sie verfügen außerdem über einen erhöhten Berührungsschutz (Kinderschutz), denn rote Kunststoffschieber verschließen die Kontakte der Steckdose und öffnen sich erst beim Einstecken eines Geräts. Die Ecolor Steckdosenleiste ist mit einem beleuchteten Sicherheitsschalter ausgestattet, der alle angeschlossenen Geräte einheitlich mit Strom versorgt oder vom Stromnetz trennt. Der zweipolige Geräteschalter unterbricht den Stromkreislauf verlässlich und spart somit Energiekosten ein, da z.B. der Standby-Modus von Elektrogeräten umgangen und die Stromzufuhr komplett unterbrochen wird. Das elegante, schlanke und zeitlose Design betont die hochwertige Optik dieser Steckdosenleiste.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.