Schluss mit heißen Sommerabenden – die Klarstein Breeze Box bringt 9.000 BTU / 2,6 kW Kühlleistung in Räume bis 33 m², ganz ohne Montage oder Handwerker. Einfach aufstellen, Abluftschlauch ans Fenster, fertig.
Die Breeze Box arbeitet als 3-in-1-Gerät: mobile Klimaanlage, Ventilator und Luftentfeuchter in einem kompakten Gehäuse. Die Temperatur lässt sich stufenlos zwischen 18 und 32 °C einstellen – exakt auf den gewünschten Wohlfühlbereich. Mit Energieeffizienzklasse A läuft die Breeze Box sparsam, auch im Dauerbetrieb.
Alle Funktionen lassen sich bequem über die Klarstein App steuern – Temperatur, Betriebsmodus, Timer und Gerätestatus jederzeit im Blick. Wer es noch einfacher mag: Amazon Alexa und Google Home sind vollständig kompatibel, sodass per Sprachbefehl gekühlt wird, ohne das Smartphone anfassen zu müssen. Der R290-Kältemittelkompressor arbeitet mit einem besonders niedrigen Treibhauspotenzial. Der mitgelieferte Teleskop-Abluftschlauch und das Fensterdichtungsset machen die Anlage sofort einsatzbereit. Der 24-Stunden-Timer und der Nachtmodus passen den Betrieb automatisch an – so schläft es sich kühler und ruhiger.
Plane die Kühlung per App schon vom Büro aus, damit beim Heimkommen angenehme 22 °C warten. Ideal für alle, die ihr Smart Home mit Alexa oder Google Home bereits nutzen – die Breeze Box fügt sich nahtlos ein. Geeignet für Wohnungen, Büros und Hotelzimmer bis 33 m².
Gönn dir den ganzen Sommer über die richtige Temperatur – hol dir die Klarstein Breeze Box und erlebe, wie unkompliziert Klimakomfort sein kann.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.