60 Watt, direkter Saftauslauf
Die Braun CitrusQuick 5 Zitruspresse CJ5050 eignet sich nicht nur zum Pressen von Zitronen, sondern auch für Orangen, Limetten oder ähnliche Früchte und ist vielseitig einsetzbar. Mit ihrem eleganten Gehäuse aus gebürstetem Edelstahl ist die CitrusQuick 5 Zitruspresse ein Blickfang in jeder Küche. Unter den speziell konstruierten Auslauf passen große Gläser mit einer Höhe von bis zu 14cm, damit auch größere Mengen auf einmal zubereitet werden können. Die Bedienung der CitrusQuick 5 ist dabei denkbar einfach: Zum Starten muss man die Frucht nur nach unten drücken, beim Loslassen stoppt der Kegel automatisch. Wenn die Zubereitung fertig ist, lässt sich der Auslauf einfach nach oben klappen, so tropft kein Saft auf die Arbeitsplatte. Der universelle Presskegel ermöglicht sowohl aus kleinen als auch aus großen Zitrusfrüchten die größtmögliche Menge an Saft zu erzielen, ohne den Presskegel wechseln zu müssen.
Artikel gehört zur Kategorie: Entsafter
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Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
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Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.