Sanfte Haarentfernung für zu Hause
Der Braun Silk-expert Pro IPL PL5160 ermöglicht eine langanhaltende Haarentfernung bequem zu Hause. Das Gerät arbeitet mit IPL-Technologie und reduziert bei regelmäßiger Anwendung sichtbar den Haarwuchs. Es eignet sich für verschiedene Körperbereiche und unterstützt eine einfache, zeitsparende Pflegeroutine.
Passt die Lichtintensität automatisch an
Ein integrierter Hautsensor misst den Hautton fortlaufend und passt die Lichtintensität automatisch daran an. So wird die Behandlung auf die jeweilige Hautpartie abgestimmt und angenehm unterstützt. Das sorgt für eine sichere und komfortable Anwendung auch an empfindlicheren Bereichen.
Schnelle Anwendung im Alltag
Durch die schnelle Blitzfolge lassen sich auch größere Körperzonen in kurzer Zeit behandeln. Das macht das Gerät besonders praktisch für die regelmäßige Anwendung im Alltag. Die Handhabung ist darauf ausgelegt, die Behandlung einfach und gleichmäßig durchzuführen.
Für verschiedene Körperbereiche geeignet
Der Silk-expert Pro IPL PL5160 kann an Beinen, Armen, Achseln, der Bikinizone und im Gesicht unterhalb der Wangenknochen verwendet werden. Damit eignet sich das Gerät für viele typische Anwendungsbereiche und bietet eine flexible Lösung für die persönliche Haarentfernung.
Komfortable Nutzung mit durchdachtem Design
Das Gerät liegt gut in der Hand und ist für eine unkomplizierte Anwendung zu Hause konzipiert. So lässt sich die Behandlung gezielt und kontrolliert durchführen. Die Kombination aus intelligenter Anpassung und einfacher Bedienung macht die Haarentfernung komfortabel und alltagstauglich.
Artikel gehört zur Kategorie: Rasierer, Epilierer & Haarentfernung
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.