Rotwein bei 16 °C, Weißwein bei 10 °C – und das gleichzeitig, im selben Gerät: Die Klarstein Bovella 27 Duo+ bietet zwei unabhängig regelbare Kühlzonen für bis zu 27 Flaschen bei 74 Litern Volumen. Wer seine Weinsammlung wirklich ernst nimmt, braucht genau das.
Mit nur 47 dB im Betrieb stört der Weinkühlschrank weder im Wohnzimmer noch im offenen Wohnbereich. Das UV-Schutzglas der doppelt isolierten Tür hält schädliches Licht fern, das Tannine und Farbstoffe abbaut. Der Temperaturbereich beider Zonen lässt sich zwischen 5 und 18 °C frei einstellen – präzise genug für Rotwein, Weißwein und Schaumwein in ihren jeweiligen Idealtemperaturen. Die vibrationsgedämpfte Lagerung schützt empfindliche Sedimente in gereiften Weinen vor Aufwirbelung.
Vier herausziehbare Buchenholzregale und drei Metallregale sorgen für eine stabile horizontale Lagerung – die Voraussetzung dafür, dass Korken nicht austrocknen und Wein langfristig einwandfrei reift. Ein Aktivkohlefilter bindet Fremdgerüche aus der Umgebung, damit kein Wein fremde Aromen aufnimmt. Die Steuerung erfolgt über ein sensitives Touch-Panel mit LED-Display; die Temperatur lässt sich wahlweise in Celsius oder Fahrenheit anzeigen.
Die Bovella 27 Duo+ steht freistehend und passt ins Wohnzimmer, in die Küche, den Essbereich oder die Hausbar. Hotels, Restaurants und private Weinkeller schätzen sie ebenso wie Gastgeber, die beim nächsten Abend das richtige Glas zur richtigen Temperatur servieren wollen.
Gönn deiner Weinsammlung die Bedingungen, die sie verdient – hol dir die Klarstein Bovella 27 Duo+ und erlebe jeden Schluck auf dem Punkt.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.