Kein Zentralheizungsanschluss, kein Problem: Der Klarstein Bornholm Konvektor heizt Wohnzimmer, Schlafzimmer und Homeoffice mit 1500 W schnell, gleichmäßig und leise auf – ganz ohne Staubgeruch und ohne Eingriff in die Bausubstanz.
Die Konvektion arbeitet still im Hintergrund: Warme Luft steigt gleichmäßig vom Boden bis zur Decke, ohne Kältestreifen oder Zugluft. Mit unter 35 dB läuft der Bornholm leiser als ein normales Gespräch – ideal für die Nacht oder konzentriertes Arbeiten. Ein Staubschutzfilter vor der Heizspirale sorgt dafür, dass auch nach Monaten kein unangenehmer Geruch entsteht.
Der eingebaute elektronische Thermostat regelt die Temperatur auf ±0,5 °C genau. Das Wochenprogramm lässt sich für 7 Tage im Voraus einrichten – der Konvektor heizt nur dann, wenn er wirklich gebraucht wird. Der automatische Überhitzungsschutz schaltet das Gerät im Ernstfall selbstständig ab.
Der schlanke Wandkonvektor mit einem Profil unter 10 cm fügt sich unauffällig in jede Raumgestaltung ein. Mieter schätzen ihn besonders: einfache Montage, keine baulichen Veränderungen, und beim Auszug einfach wieder mitnehmen. Auch für Ferienhäuser, Büroräume oder Gewerbeeinheiten ohne feste Heizung ist der Bornholm die unkomplizierte Lösung.
Hol dir den Klarstein Bornholm und genieß präzise Wärme genau dann, wenn du sie brauchst.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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